Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Bedingungen, unter denen ich arbeite — allgemeiner Teil, ergänzende Regelungen für Verbraucher und leistungsspezifische Bestimmungen.
Präambel und Aufbau
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gliedern sich in drei Teile:
- Teil A gilt für alle Verträge (Allgemeiner Teil)
- Teil B gilt zusätzlich und vorrangig für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB
- Teil C enthält leistungsspezifische Regelungen für die einzelnen Leistungsbereiche
Bei Widersprüchen gilt: individuelle Vereinbarung vor Teil C vor Teil B vor Teil A.
Übersicht
Teil A — Allgemeiner Teil
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Enrique Zinke, Einzelunternehmen, Keilerweg 20, 33689 Bielefeld (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die in § 2 genannten Leistungen.
- Der Anbieter erbringt seine Leistungen sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB als auch — im Bereich der Foto- und Videoproduktion — gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Für Verträge mit Verbrauchern gelten die ergänzenden und vorrangigen Regelungen in Teil B.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter die Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
- Diese AGB gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen Verträge mit demselben Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
- Der Anbieter erbringt Dienst-, Werk- und Agenturleistungen in den folgenden Bereichen:
- Mitarbeitergewinnung / Recruiting-Kampagnen — Konzeption, Umsetzung und Steuerung digitaler Kampagnen zur Gewinnung von Bewerbungen;
- Neukundengewinnung / Online-Marketing — Konzeption, Umsetzung und Steuerung von Kampagnen und Maßnahmen zur Generierung von Geschäftskontakten (B2B-Lead-Generierung);
- Webdesign — Konzeption, Gestaltung, technische Umsetzung und Betreuung von Websites und Landingpages;
- Foto- und Videoproduktion — Planung, Produktion und Nachbearbeitung von Bild- und Bewegtbildmaterial;
- KI-Automatisierung — Analyse, Konzeption, Implementierung und Betreuung KI-gestützter Automatisierungslösungen.
- Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang ist ausschließlich das jeweilige individuelle Angebot des Anbieters in der vom Kunden angenommenen Fassung. Beschreibungen auf der Website, in Präsentationen oder in der Werbung des Anbieters sind unverbindliche Leistungsbeschreibungen und keine Beschaffenheitsvereinbarung.
- Leistungen, die im Angebot nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht geschuldet. Sie können gegen gesonderte Vergütung beauftragt werden.
- Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (Subunternehmer, Dienstleister, Plattformen) einzusetzen. Vertragspartner des Kunden bleibt allein der Anbieter.
- Der Anbieter ist in der Wahl der eingesetzten Mittel, Werkzeuge und der gestalterischen Umsetzung frei, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist und der vereinbarte Leistungszweck gewahrt bleibt.
§ 3 Vertragsschluss
- Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie sind, sofern kein anderes Datum genannt ist, 14 Tage ab Angebotsdatum gültig.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform (insbesondere per E-Mail) annimmt oder der Anbieter eine Auftragsbestätigung in Textform erteilt. Auch die widerspruchslose Entgegennahme der Leistungsaufnahme durch den Kunden gilt als Annahme.
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses.
§ 4 Kein Erfolgsversprechen, Art der geschuldeten Leistung
- Soweit im Angebot nicht ausdrücklich und unter Benennung der Voraussetzungen etwas anderes vereinbart ist, schuldet der Anbieter bei Kampagnenleistungen (§ 2 Abs. 1 lit. a und b) sowie bei laufenden Betreuungsleistungen keinen bestimmten Erfolg, sondern die fachgerechte Konzeption, Umsetzung, Ausspielung und Steuerung der vereinbarten Maßnahmen. Insoweit liegt ein Dienstvertrag vor.
- Der Anbieter schuldet insbesondere nicht:
- eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen, Kontaktanfragen, Leads oder Vertragsabschlüssen;
- die tatsächliche Besetzung einer Stelle oder die Einstellung von Personal;
- eine bestimmte Reichweite, Platzierung, Klick- oder Konversionsrate;
- einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg der Maßnahmen.
- Aussagen des Anbieters zu Reichweiten, Bewerber- oder Anfragezahlen, Kosten je Kontakt oder vergleichbaren Kennzahlen beruhen auf Erfahrungswerten aus vergleichbaren Projekten und stellen unverbindliche Prognosen dar. Sie sind ausdrücklich keine Zusicherung einer Eigenschaft und keine Garantie im Sinne des § 276 Abs. 1 BGB.
- Der Kunde erkennt an, dass das Ergebnis von Marketing- und Recruiting-Maßnahmen maßgeblich von Umständen abhängt, die der Anbieter nicht beeinflussen kann — insbesondere der Attraktivität und Marktüblichkeit des Angebots des Kunden, der Wettbewerbssituation, der allgemeinen Marktlage, der Höhe und Kontinuität des eingesetzten Werbebudgets, den Vorgaben und Algorithmen der Werbeplattformen sowie der Mitwirkung des Kunden nach § 5.
- Bei Leistungen mit einem abgrenzbaren, abnahmefähigen Ergebnis — insbesondere der Erstellung von Websites, der Lieferung von Foto- und Videomaterial sowie der Implementierung von Automatisierungslösungen — liegt ein Werkvertrag vor; hier schuldet der Anbieter die Herstellung des vereinbarten Werkes.
- Besonderheit KI-gestützter Systeme: Der Kunde erkennt an, dass KI-Systeme wahrscheinlichkeitsbasiert arbeiten und im Einzelfall fehlerhafte, unvollständige oder unpassende Ergebnisse erzeugen können. Der Anbieter schuldet eine dem Stand der Technik entsprechende Umsetzung sowie die Einrichtung nachvollziehbarer Kontroll- und Freigabepunkte, nicht jedoch die Fehlerfreiheit einzelner durch das System erzeugter Ergebnisse. Die Verantwortung für Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage solcher Ergebnisse trifft, verbleibt beim Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die vom System erzeugten Ergebnisse in einem der jeweiligen Tragweite angemessenen Umfang zu überprüfen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde erkennt an, dass der Erfolg der beauftragten Maßnahmen wesentlich von seiner aktiven und zeitnahen Mitwirkung abhängt.
- Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig und vollständig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte und Zugänge zur Verfügung, insbesondere:
- Texte, Bild-, Video- und Logomaterial sowie vorhandene Gestaltungsrichtlinien;
- Zugänge zu Domain, Hosting, Werbekonten, Analysewerkzeugen und sonstigen für die Umsetzung benötigten Systemen;
- Impressum, Datenschutzerklärung und sonstige Rechtstexte für die zu erstellende Website;
- einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner nebst Vertretung.
- Der Kunde benennt Freigaben und Rückmeldungen innerhalb der im Angebot oder Projektplan genannten Fristen, im Zweifel innerhalb von [5] Werktagen.
- Bei Recruiting-Kampagnen verpflichtet sich der Kunde darüber hinaus,
- eingehende Bewerbungen innerhalb von [3] Werktagen zu sichten und zu beantworten,
- Bewerber aktiv zu kontaktieren und vereinbarte Gespräche wahrzunehmen,
- marktübliche und realistische Anstellungsbedingungen anzubieten,
- dem Anbieter Rückmeldung zur Qualität der eingehenden Bewerbungen zu geben, damit die Kampagne nachgesteuert werden kann.
- Bei Lead-Kampagnen verpflichtet sich der Kunde, eingehende Anfragen zeitnah, spätestens innerhalb von [2] Werktagen, zu bearbeiten.
- Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs-, Arbeits- und Datenschutzrecht. Er sichert zu, über die erforderlichen Rechte an überlassenem Material zu verfügen. Der Anbieter ist zu einer rechtlichen Prüfung überlassener Inhalte nicht verpflichtet.
- Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der Pflichten nach Abs. 6 resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
- Folgen unterbliebener Mitwirkung: Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verlängern sich vereinbarte Termine und Fristen mindestens um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Der Anbieter kann für nachweislich reservierte, aber nicht nutzbare Kapazitäten nach vorheriger Ankündigung eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Vergütungsansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
- Erfolgt trotz zweimaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung über einen Zeitraum von mehr als [8] Wochen keine für die Fortführung erforderliche Mitwirkung, ist der Anbieter berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen und den Vertrag zu kündigen.
- Unterbleibt die nach Abs. 4 und 5 geschuldete Mitwirkung, entfällt die Grundlage für eine belastbare Bewertung des Kampagnenergebnisses. Auf einen so entstandenen Ergebnismangel kann sich der Kunde nicht berufen.
§ 6 Werbebudget und Fremdkosten
- Regelfall: Das für die Ausspielung von Werbeanzeigen eingesetzte Budget (z. B. bei Meta, Google, LinkedIn, TikTok) ist nicht Bestandteil der Vergütung des Anbieters und in dessen Preisen nicht enthalten. Der Kunde schließt den Vertrag über die Werbeleistungen unmittelbar mit der jeweiligen Plattform, hält das Werbekonto auf seinen Namen und hinterlegt dort seine eigene Zahlungsmethode.
- Der Anbieter steuert das Budget im Rahmen der mit dem Kunden abgestimmten Vorgaben und weist die tatsächlichen Ausgaben im vereinbarten Reporting aus.
- Ausnahmefall Verauslagung: Verauslagt der Anbieter aufgrund gesonderter Vereinbarung in Textform Werbebudget für den Kunden, gilt:
- Die verauslagten Beträge sind dem Anbieter in voller Höhe zu erstatten, unabhängig von der Bewertung der Kampagnenergebnisse durch den Kunden.
- Der Anbieter kann die Verauslagung von einer vorherigen Bereitstellung des Budgets durch den Kunden abhängig machen.
- Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Abrechnung der Plattform.
- Gegenüber Unternehmern besteht wegen behaupteter Leistungsmängel des Anbieters insoweit kein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht, da es sich um Fremdkosten und nicht um eine Vergütung für Leistungen des Anbieters handelt.
- Der Kunde kann das Werbebudget jederzeit anpassen, pausieren oder stoppen. Solche Anweisungen wirken ausschließlich für die Zukunft und werden vom Anbieter unverzüglich, spätestens innerhalb von [1] Werktag, umgesetzt. Bereits angefallene oder verbindlich beauftragte Werbekosten bleiben hiervon unberührt.
- Der Kunde erkennt an, dass Reichweite und Ergebnis der Kampagne unmittelbar von Höhe und Kontinuität des Werbebudgets abhängen. Eine Reduzierung, Pausierung oder Beendigung des Budgets durch den Kunden führt zu entsprechend geringeren Ergebnissen und begründet keine Ansprüche gegen den Anbieter.
- Sonstige Fremdkosten (z. B. Lizenzen für Schriften, Stockmaterial, Musik, Software-Abonnements, Hosting, Domains, Nutzungsentgelte für KI-Dienste) sind, sofern im Angebot nicht ausdrücklich als enthalten bezeichnet, vom Kunden zu tragen. Der Anbieter weist absehbare Fremdkosten vor Beauftragung aus. Verträge über laufende Fremdleistungen schließt der Kunde grundsätzlich selbst.
§ 7 Vergütung, Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich, sofern gegenüber Unternehmern angegeben, netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern angegebene Preise sind Endpreise einschließlich Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Ein Skontoabzug wird nicht gewährt.
- Bei Projekten mit einem Auftragsvolumen ab 2.000 € netto ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme fällig. Mit der Leistungserbringung beginnt der Anbieter nach Eingang der Anzahlung. Der Restbetrag wird mit Abnahme fällig.
- Bei laufenden Betreuungs- und Betriebsleistungen (Retainer) wird die vereinbarte monatliche Vergütung jeweils im Voraus für den kommenden Leistungsmonat in Rechnung gestellt; Zahlungsziel 7 Tage ohne Abzug. Nicht in Anspruch genommene Leistungs- oder Stundenkontingente verfallen zum Ende des jeweiligen Monats und werden weder erstattet noch übertragen.
- Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen — gegenüber Unternehmern in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zuzüglich der Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB, gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Fristsetzung berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückzuhalten, laufende Kampagnen zu pausieren und die Herausgabe von Arbeitsergebnissen und Zugangsdaten zu verweigern. Der Vergütungsanspruch für den Aussetzungszeitraum bleibt bestehen, soweit der Kunde den Verzug zu vertreten hat.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. (Diese Beschränkung gilt gegenüber Verbrauchern nur im Rahmen des gesetzlich Zulässigen.)
- Reisekosten für Termine außerhalb eines Umkreises von [50] km ab 33689 Bielefeld werden gesondert nach Aufwand oder nach vereinbarter Pauschale berechnet.
§ 8 Termine, Lieferung, Abnahme
- Genannte Termine sind Richttermine, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart sind. Sie setzen die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Kunden nach § 5 voraus.
- Änderungswünsche und Korrekturschleifen: Im Angebot ist die Zahl der enthaltenen Korrekturschleifen ausgewiesen. Eine Korrekturschleife ist eine gebündelte, vollständige Rückmeldung des Kunden zu einem vorgelegten Stand, die der Anbieter in einem Durchgang umsetzt. Darüber hinausgehende Änderungswünsche sowie Änderungen bereits freigegebener Stände rechnet der Anbieter nach Aufwand ab; er weist den Kunden vor Beginn solcher Arbeiten darauf hin und beginnt erst nach dessen Freigabe.
- Abnahme (Werkleistungen): Der Anbieter legt die fertiggestellte Leistung dem Kunden zur Abnahme vor. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von [10] Werktagen und erklärt entweder die Abnahme in Textform oder benennt konkret die aus seiner Sicht bestehenden Mängel.
- Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Abnahmeerklärung noch eine konkrete Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen. Der Anbieter weist den Kunden bei Vorlage der Leistung gesondert auf diese Rechtsfolge hin.
- Die Leistung gilt ferner als abgenommen, sobald der Kunde sie in Betrieb nimmt oder produktiv nutzt, insbesondere durch Freischaltung einer Website unter seiner Domain oder durch Veröffentlichung gelieferten Bild- oder Videomaterials.
- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie sind vom Anbieter im Rahmen der Mängelhaftung zu beseitigen.
- Die Übergabe der Arbeitsergebnisse erfolgt digital in den im Angebot bezeichneten Formaten. Projektdateien, Rohmaterial und Arbeitsdateien sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, nicht Vertragsbestandteil. Eine Archivierung durch den Anbieter über [6] Monate nach Übergabe hinaus wird nicht geschuldet; der Kunde ist zur eigenen Sicherung verpflichtet.
§ 9 Nutzungsrechte
- Aufschiebende Bedingung: Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung einschließlich etwaiger Fremdkosten. Bis dahin verbleiben sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte beim Anbieter; eine Nutzung durch den Kunden vor vollständiger Zahlung ist nur widerruflich und nur zu Prüfzwecken gestattet.
- Umfang (Unternehmer): Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, nicht ausschließliches (einfaches) Nutzungsrecht zur Verwendung für eigene werbliche und redaktionelle Zwecke, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung, soweit dies für Formatanpassungen und die übliche Weiterverwendung erforderlich ist.
- Nicht umfasst sind, soweit nicht gesondert vereinbart: die Weitergabe an Dritte zur eigenständigen Verwertung, der Weiterverkauf, die Unterlizenzierung, die Nutzung durch verbundene Unternehmen sowie die Verwendung außerhalb des vertraglich vorausgesetzten Zwecks. Ein ausschließliches Nutzungsrecht bedarf der gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
- Entwürfe und nicht ausgewählte Arbeitsergebnisse (Layoutalternativen, nicht ausgewählte Aufnahmen, Rohmaterial) verbleiben beim Anbieter; an ihnen werden keine Nutzungsrechte eingeräumt.
- Fremdrechte: Soweit in die Arbeitsergebnisse Materialien Dritter eingebunden sind (Stockmaterial, Schriften, Musik, Software-Komponenten, Open-Source-Bestandteile), gelten für diese ausschließlich die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers. Der Anbieter weist den Kunden auf solche Bestandteile und die daraus folgenden Beschränkungen hin.
- Urhebernennung: Der Anbieter ist berechtigt, bei Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse als Urheber genannt zu werden (§ 13 UrhG). Auf die Nennung im Einzelfall kann einvernehmlich verzichtet werden.
- Eigenwerbung / Referenznennung: Der Anbieter ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen als Referenz zu benennen, Arbeitsergebnisse ganz oder auszugsweise in eigenen Portfolios, auf seiner Website und in seinen Kanälen zu zeigen sowie das Unternehmenskennzeichen des Kunden hierfür zu verwenden. Der Kunde kann dem jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform widersprechen; der Anbieter entfernt die betreffenden Inhalte dann innerhalb angemessener Frist aus seinen eigenen Medien. Bereits produzierte und verbreitete Werbemittel bleiben unberührt.
- Abbildungen identifizierbarer Personen werden vom Anbieter nur mit deren vorliegender Einwilligung nach § 22 KUG bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO veröffentlicht. Für Aufnahmen, die im Auftrag des Kunden auf dessen Veranlassung entstehen, ist der Kunde für das Vorliegen der Einwilligungen der abgebildeten Personen verantwortlich; der Anbieter stellt auf Wunsch ein Muster zur Verfügung.
§ 10 Mängelhaftung
- Bei Werkleistungen stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte zu. Der Anbieter erhält zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist.
- Gegenüber Unternehmern gilt: Der Kunde hat die Leistung unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb von [10] Werktagen in Textform zu rügen; anderenfalls gilt die Leistung insoweit als genehmigt. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
- Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche in einem Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Kein Mangel liegt vor bei:
- Abweichungen, die auf vom Kunden gelieferten oder freigegebenen Inhalten oder Vorgaben beruhen;
- Beeinträchtigungen durch Änderungen an den Arbeitsergebnissen, die der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung des Anbieters vorgenommen hat;
- Änderungen der technischen Rahmenbedingungen nach Abnahme, insbesondere durch Aktualisierungen von Browsern, Betriebssystemen, Plattformen, Schnittstellen oder Diensten Dritter;
- technisch bedingten geringfügigen Abweichungen der Farbdarstellung zwischen Bildschirmdarstellung und Druckerzeugnis oder zwischen verschiedenen Endgeräten;
- dem Ausbleiben eines wirtschaftlichen Erfolges (siehe § 4).
- Bei Dienstleistungen (insbesondere laufende Betreuung, Kampagnensteuerung) besteht kein Mängelgewährleistungsrecht; der Anbieter haftet nach den allgemeinen Regeln für die pflichtgemäße Leistungserbringung.
- Der Anbieter schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit von Diensten Dritter (Hosting, Werbeplattformen, Schnittstellen, KI-Dienste). Ausfälle, Änderungen oder Einstellungen solcher Dienste durch deren Anbieter stellen keinen Mangel der Leistung des Anbieters dar. Erforderliche Anpassungen rechnet der Anbieter nach vorheriger Abstimmung nach Aufwand ab.
§ 11 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen, soweit nicht ein Fall des Abs. 1 vorliegt.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Der Kunde ist zur regelmäßigen Sicherung seiner Daten verpflichtet.
- Der Anbieter haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit vom Kunden gelieferter oder freigegebener Inhalte (§ 5 Abs. 6) sowie nicht für Sperrungen, Ablehnungen oder Einschränkungen von Werbeanzeigen und Konten durch Werbeplattformen, sofern diese nicht auf einem Verschulden des Anbieters beruhen.
- Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Projektverträge enden mit der vollständigen Erbringung und Abnahme der Leistung.
- Laufende Betreuungsverträge (Retainer) werden mit der im Angebot vereinbarten Mindestlaufzeit geschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von [14 Tagen] zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Monatsvergütung über mehr als [14] Tage, bei nachhaltiger Verletzung der Mitwirkungspflichten nach § 5 sowie bei Verlangen des Kunden nach rechtswidrigen Leistungen.
- Kündigungen bedürfen der Textform.
- Eine Kündigung berührt nicht die Verpflichtung zur Zahlung bereits erbrachter Leistungen sowie bereits angefallener oder verbindlich beauftragter Fremdkosten, insbesondere Werbekosten.
- Nach Vertragsende übergibt der Anbieter dem Kunden auf dessen Verlangen die im Rahmen des Vertrages erstellten und vollständig bezahlten Arbeitsergebnisse sowie die Zugangsdaten zu auf den Kunden lautenden Konten. Ein Anspruch auf Herausgabe von Projekt- und Arbeitsdateien besteht nach § 8 Abs. 7 nicht.
§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz
- Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen, nicht offenkundigen Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zu Vertragszwecken. Diese Pflicht besteht für [3] Jahre über das Vertragsende hinaus fort.
- Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Einzelheiten zur Verarbeitung von Daten der Kunden und Websitebesucher enthält die Datenschutzerklärung unter enriquezinke.de/datenschutz.
- Verarbeitet der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten — insbesondere im Rahmen von Kampagnen, Bewerbermanagement oder Automatisierungslösungen — schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
- Der Kunde ist für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitungen sowie für die erforderlichen Informationen und Einwilligungen gegenüber betroffenen Personen verantwortlich.
§ 14 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Naturereignisse, Epidemien, behördliche Anordnungen, Streik, großflächige Ausfälle von Telekommunikations- oder Energienetzen sowie länger andauernde Ausfälle wesentlicher Dienste Dritter — die die Leistungserbringung erheblich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen beide Parteien, die Erfüllung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dauert die Behinderung länger als [8] Wochen, sind beide Parteien zum Rücktritt bzw. zur Kündigung berechtigt; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des gewöhnlichen Aufenthaltsstaates gewährte Schutz nicht entzogen wird.
- Erfüllungsort für alle Leistungen ist Bielefeld.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Bielefeld. Der Anbieter ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Teil B — Ergänzende Regelungen für Verbraucher
Dieser Teil gilt zusätzlich und vorrangig, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist — also eine natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Praktisch relevant vor allem für Foto- und Videoaufträge von Privatpersonen (Familien-, Paar-, Portrait-, Bewerbungs- und Eventaufnahmen).
§ B1 Preise gegenüber Verbrauchern
Alle gegenüber Verbrauchern genannten Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzlich anfallende Kosten (z. B. Anfahrt über den vereinbarten Umkreis hinaus, zusätzliche Bildbearbeitungen) werden vor Vertragsschluss gesondert ausgewiesen.
§ B2 Einbeziehung dieser AGB
Diese AGB werden dem Verbraucher vor Vertragsschluss in Textform (als PDF-Anhang zur Angebots-E-Mail) übermittelt. Ein bloßer Hinweis auf eine Internetadresse genügt nicht.
§ B3 Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
- Wird der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (E-Mail, Telefon, Messenger, Webformular) oder außerhalb der Geschäftsräume des Anbieters geschlossen, steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
- Der Anbieter belehrt den Verbraucher hierüber vor Vertragsschluss in Textform. Die Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular ist als Anlage 1 Bestandteil dieser AGB.
- Vorzeitiger Leistungsbeginn: Soll die Leistung — insbesondere ein Termin für ein Shooting — bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist erbracht werden, ist hierfür das ausdrückliche Verlangen des Verbrauchers in Textform erforderlich. Der Verbraucher schuldet in diesem Fall bei einem Widerruf während der Leistungserbringung Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen (§ 357 Abs. 8 BGB). Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung mit deren vollständiger Erbringung, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat.
- Erlöschen bei individuell angefertigten Waren: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB) — dies kann etwa auf individuell gefertigte Fotobücher oder Abzüge zutreffen. Auf die reine Dienstleistung „Shooting“ ist diese Ausnahme nach überwiegender Auffassung nicht anwendbar; hier greift der Weg über Abs. 3.
§ B4 Terminvereinbarung, Absage und Ausfall (Foto-/Videoaufträge mit Verbrauchern)
- Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine Verlegung ist bis [7] Tage vor dem Termin kostenfrei möglich.
- Bei Absage oder Verlegung später als [7] Tage vor dem Termin ist der Anbieter berechtigt, eine Ausfallentschädigung in Höhe von [30] % des vereinbarten Preises zu verlangen, bei Absage am Termintag [50] %. Dem Verbraucher bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.
- Muss ein Außentermin wegen Witterung verschoben werden, erfolgt die Verlegung ohne Zusatzkosten. Über die Durchführbarkeit entscheiden die Parteien einvernehmlich, spätestens am Vortag.
- Erkrankt oder verhindert der Anbieter, wird ein Ersatztermin vereinbart. Ist ein Ersatztermin für den Verbraucher nicht zumutbar, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe des § 11.
§ B5 Nutzungsrechte gegenüber Verbrauchern
- Mit vollständiger Bezahlung erhält der Verbraucher ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschließliches Recht zur privaten Nutzung der gelieferten Aufnahmen: Herstellung von Abzügen und Fotobüchern für den eigenen Bedarf, Weitergabe an Familie und Freunde sowie Veröffentlichung in eigenen, privaten Profilen in sozialen Netzwerken.
- Eine kommerzielle oder werbliche Nutzung ist nicht umfasst und bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
- Eine Bearbeitung der gelieferten Bilder, die den Gesamteindruck verändert (insbesondere nachträgliche Filter, Zuschnitte, die die Bildaussage verändern, oder Retuschen), ist nur mit Zustimmung des Anbieters gestattet. Diese wird nicht unbillig verweigert.
- Veröffentlichung durch den Anbieter: Aufnahmen, auf denen der Verbraucher oder von ihm benannte Personen identifizierbar sind, veröffentlicht der Anbieter ausschließlich mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung in Textform. Diese Einwilligung ist freiwillig, hat keinen Einfluss auf den Preis und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ B6 Verbraucherstreitbeilegung
Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
Anlage 1 — Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Enrique Zinke, Keilerweg 20, 33689 BielefeldE-Mail: hallo@enriquezinke.de
Telefon: [Telefonnummer]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Enrique Zinke Keilerweg 20 33689 Bielefeld E-Mail: hallo@enriquezinke.de Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: _______________________________________________________________ Bestellt am (*) / erhalten am (*): _____________________________ Name des/der Verbraucher(s): ___________________________________ Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________________ _______________________________________________________________ Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________________________________________________________ Datum: _________________ (*) Unzutreffendes streichen.
Teil C — Leistungsspezifische Regelungen
§ C1 Recruiting-Kampagnen
- Der Anbieter erstellt und steuert Kampagnen zur Generierung von Bewerbungen. Die Auswahl, Ansprache und Einstellung von Bewerbern obliegt ausschließlich dem Kunden.
- Der Anbieter ist keine Arbeitsvermittlung und erbringt keine Arbeitnehmerüberlassung. Eine Vermittlungsprovision im Sinne des § 296 SGB III wird nicht geschuldet und nicht vereinbart.
- Der Kunde ist für die Rechtskonformität der Stellenausschreibung verantwortlich, insbesondere für die diskriminierungsfreie Formulierung nach dem AGG (u. a. Nennung aller Geschlechter, keine unzulässigen Altersangaben). Der Anbieter weist auf erkennbare Verstöße hin, schuldet aber keine arbeitsrechtliche Prüfung.
- Bewerberdaten werden im Auftrag des Kunden verarbeitet. Vor Kampagnenstart schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (§ 13 Abs. 3). Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und stellt die Information der Bewerber sicher.
- Der Anbieter löscht bzw. übergibt Bewerberdaten aus von ihm betriebenen Systemen nach Vertragsende gemäß der Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
§ C2 Online-Marketing und Lead-Generierung
- Der Anbieter erstellt und steuert Maßnahmen zur Generierung von Geschäftskontakten. Angebotslegung, Nachverfolgung und Abschluss obliegen dem Kunden.
- Der Kunde erkennt an, dass die Qualität generierter Kontakte schwankt und dass ein Teil der eingehenden Kontakte erfahrungsgemäß nicht zum Zielprofil passt. Ein bestimmter Anteil „qualifizierter“ Kontakte wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich Qualifizierungskriterien vereinbart sind.
- Der Kunde ist verantwortlich für die werberechtliche Zulässigkeit der Kontaktaufnahme mit generierten Kontakten, insbesondere für die Einhaltung des § 7 UWG (Einwilligung bei Telefon- und E-Mail-Werbung).
- Sperrungen, Ablehnungen oder Einschränkungen von Werbekonten und Anzeigen durch Plattformbetreiber liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters. Der Anbieter unterstützt bei der Klärung; ein Anspruch auf Wiederherstellung besteht nicht.
§ C3 Webdesign und Websitebetreuung
- Der Kunde stellt Domain und Hosting bereit oder beauftragt den Anbieter gesondert mit deren Einrichtung. Die Verträge über Domain und Hosting schließt der Kunde in eigenem Namen; die laufenden Kosten trägt er selbst.
- Rechtstexte (Impressum, Datenschutzerklärung, ggf. AGB und Widerrufsbelehrung) stellt der Kunde bereit. Der Anbieter bindet sie technisch ein, schuldet aber weder deren Erstellung noch deren rechtliche Prüfung, soweit dies nicht gesondert beauftragt und von einer dazu befugten Person erbracht wird.
- Der Anbieter setzt die Website nach dem bei Umsetzung aktuellen Stand der Technik um und testet sie auf den im Angebot benannten gängigen Browsern und Endgeräten in ihrer jeweils aktuellen Version. Eine Funktionsfähigkeit auf veralteten oder nicht benannten Systemen wird nicht geschuldet.
- Barrierefreiheit: Der Anbieter schuldet die Einhaltung von Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit (u. a. nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) nur, wenn dies ausdrücklich beauftragt und im Angebot ausgewiesen ist. Ob der Kunde solchen Anforderungen unterliegt, hat er selbst zu prüfen.
- Bei Betreuungsverträgen schuldet der Anbieter die Durchführung von Aktualisierungen und Sicherungen nach dem vereinbarten Turnus, nicht jedoch eine bestimmte Verfügbarkeit der Website, soweit keine ausdrückliche Verfügbarkeitsvereinbarung getroffen wurde. Für die Verfügbarkeit der Hosting-Infrastruktur haftet der jeweilige Hostinganbieter.
§ C4 Foto- und Videoproduktion
- Die künstlerisch-gestalterische Umsetzung — insbesondere Bildauswahl, Bildausschnitt, Perspektive, Licht und Bearbeitungsstil — liegt im Ermessen des Anbieters im Rahmen des vereinbarten Leistungszwecks. Eine bestimmte Anzahl an Aufnahmen wird nur geschuldet, soweit sie im Angebot beziffert ist.
- Geliefert wird eine vom Anbieter getroffene Auswahl bearbeiteter Aufnahmen im vereinbarten Umfang. Ein Anspruch auf Herausgabe des Rohmaterials oder nicht ausgewählter Aufnahmen besteht nicht.
- Der Kunde stellt sicher, dass am Aufnahmeort die erforderlichen Genehmigungen vorliegen (Hausrecht, Drehgenehmigungen, Sondernutzungserlaubnisse) und dass von allen abgebildeten Personen die erforderlichen Einwilligungen eingeholt sind. Ohne vorliegende Einwilligungen kann der Anbieter Aufnahmen identifizierbarer Personen nicht liefern.
- Drohnenaufnahmen werden nur erbracht, soweit die luftverkehrsrechtlichen Voraussetzungen am Einsatzort erfüllt sind und die erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Kann eine Genehmigung nicht erlangt werden, entfällt diese Position ersatzlos.
- Der Anbieter sichert das Material mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Ein Anspruch auf Archivierung über [6] Monate nach Übergabe hinaus besteht nicht; der Kunde ist zur eigenen Sicherung verpflichtet.
§ C5 KI-Automatisierung
- Es gelten ergänzend die Regelungen in § 4 Abs. 6 zur Besonderheit KI-gestützter Systeme.
- Die für den Betrieb erforderlichen Nutzungsverträge und Lizenzen für eingesetzte Dienste, Plattformen und KI-Modelle schließt der Kunde grundsätzlich in eigenem Namen; die laufenden Kosten trägt er selbst. Der Anbieter weist die vorgesehenen Dienste und die zu erwartenden Kosten im Konzept aus.
- Der Anbieter dokumentiert, welche Daten an welche Dienstleister übermittelt werden. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die vorgesehene Verarbeitung mit seinen datenschutzrechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen sowie mit etwaigen Geheimhaltungspflichten gegenüber Dritten vereinbar ist.
- Der Kunde stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der in die Automatisierung eingebrachten Daten berechtigt ist und dass keine Rechte Dritter entgegenstehen.
- Änderungen bei Drittanbietern: Ändern Anbieter eingesetzter Dienste Funktionsumfang, Schnittstellen, Nutzungsbedingungen oder Preise oder stellen sie einen Dienst ein, kann eine Anpassung der Automatisierung erforderlich werden. Diese ist nicht von der Mängelhaftung umfasst und wird nach vorheriger Abstimmung nach Aufwand abgerechnet.
- Der Kunde ist verpflichtet, für kritische Prozesse einen manuellen Rückfallweg vorzuhalten und die Ergebnisse des Systems in angemessenem Umfang zu kontrollieren.
- Soweit für den Einsatz des Systems Pflichten aus der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) bestehen — insbesondere Transparenz-, Schulungs- oder Dokumentationspflichten des Betreibers — obliegt deren Erfüllung dem Kunden als Betreiber des Systems. Der Anbieter unterstützt im Rahmen der Dokumentation.
Enrique Zinke · Keilerweg 20 · 33689 Bielefeld · hallo@enriquezinke.de · enriquezinke.de
Steuernummer: [beim Finanzamt beantragt, wird nachgereicht]